Lehrstuhl Medieninformatik

BGH zitiert unsere Forschung in seiner Entscheidung über Dashcam-Aufzeichnungen

23.07.2018|16:57 Uhr

"Sollten Dashcam-Aufzeichnungen als verwendbare Beweise vor Gericht in einer Unfallhaftungsklage zugelassen werden?" Der Bundesgerichtshof (BGH), der als Oberster Gerichtshof Deutschlands fungiert, ist zu einem wegweisenden Urteil in dieser Frage gelangt. Die kürzlich veröffentlichte 36-seitige Urteilsbegründung enthält drei Verweise auf die Arbeiten von Heval Mienert von der Universität Würzburg und Prof. Dr. Bela Gipp von der Universität Konstanz. Mit 'DashIt' hat unser Lehrstuhl eine frei verfügbare Blockchain-basierte Dashcam-Anwendung eingeführt, die den vom Gericht vorgeschriebenen Grundsätzen von 'Privacy by Design' entspricht.

Wenn Sie sich jemals virale Videos angesehen haben, sind Sie wahrscheinlich auf Unfallaufnahmen gestoßen, die mittels Dashcams aufgezeichnet wurden. Dashboard-Kameras oder Dashcams sind unter Autofahrern weit verbreitet. Insbesondere in Ländern, in denen Fahrer die Straßenverkehrsregeln häufiger ignorieren oder in denen Versicherungsbetrug häufig vorkommt, sind Dashcam-Videos ein wertvolles Instrument zur Dokumentation von Verkehrsunfällen, um die Unschuld gegenüber einer Versicherungsgesellschaft oder den Gerichten zu beweisen.

Wie bei den meisten neuen Technologien sind Dashcams jedoch nicht ohne Probleme. Eines der ersten Probleme war die Sorge um die Privatsphäre. Einige Länder wie Deutschland betrachten die fortlaufende oder dauerhafte Aufzeichnung von Dashcams als Verletzung des Rechts ihrer Bürger auf Privatsphäre, auch wenn sie ihre Aktivitäten in der Öffentlichkeit ausführen. Zweitens sind Videoaufnahmen nicht immun gegen Manipulationen. Mit der heutigen fortschrittlichen Videobearbeitungssoftware wurden Aufzeichnungen möglicherweise im Nachhinein manipuliert, was es schwierig macht, Videodateien als Beweismittel vor Gericht zu vertrauen.

Die umstrittene Frage, mit der sich deutsche Gerichte konfrontiert sahen, war daher:
"Sollten Dashcam-Aufzeichnungen als verwendbare Beweise vor Gericht in einer Unfallhaftungsklage zugelassen werden?"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Mai 2018 ein richtungsweisendes Urteil zu dieser Frage gefällt. Die kürzlich veröffentlichte 36-seitige Urteilsbegründung enthält drei Verweise auf die Arbeiten von Heval Mienert von der Universität Würzburg und Prof. Dr. Bela Gipp von der Universität Konstanz.

Zusammenfassend entschied der BGH, dass Dashcam-Aufzeichnungen im Allgemeinen gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, dies jedoch nicht unbedingt zu einem Verbot der Verwendung des Videos als Beweismittel vor Gericht führen darf. Vielmehr müssen die Gerichte eine Entscheidung treffen, indem sie den Einzelfall prüfen, d.h. den Interessenkonflikt des Schutzes der Privatsphäre einerseits und die Notwendigkeit, die Wahrheit herauszufinden, andererseits abwägen. Daher muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Verwendung der vor Gericht erlangten Beweise gerechtfertigt ist.

In diesem Balanceakt entschied das Gericht, dass das technische Design der Dashcam eine wichtige Rolle spielen sollte. Die Aufzeichnung hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, als Beweismittel zugelassen zu werden, wenn das Gerät technische Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre von Personen implementiert hat. Zu diesen Maßnahmen gehören das ausschließliche Aufzeichnen kurzer Sequenzen mit zyklischem Überschreiben, die Beschränkung der dauerhaften Speicherung von Videodateien auf den Fall eines festgestellten Aufpralls oder das Einschränken des Nutzerzugriffs auf die Aufzeichnungen, um Manipulationen oder Missbrauch zu verhindern. Im Rahmen dieses Interessenausgleichs verwies der BGH auf unsere Forschung (Mienert & Gipp 2017) und unsere Blockchain-basierte Dashcam-Anwendung, die ein Beispiel ist für den Ansatz Datenschutz als Teil des Technologiedesigns ("Privacy by Design").

Unsere Blockchain-basierte Dashcam-Anwendung "DashIt" entspricht diesen "Privacy by Design"-Prinzipien und kann kostenlos im Google Play Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Implementierung unserer Blockchain-basierten Dashcam finden Sie in dieser Publikation.

zuletzt bearbeitet am: 31.07.2023